Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz
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Zusammenfassung
Einbaupflicht:
- Für Neu- und Umbauten ab 31.12.2003
- Für bestehende Gebäude bis 11.07.2012
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in:
Zusammenfassung
Einbaupflicht:
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in:
Es gibt da eine Aussage und Gegenaussage zu Wärmezählern: Der eine Hersteller von Wärmezählern sagt, dass bei der Montage ab sofort die beiden Temperaturfühler nur noch direkt im Medium messen dürfen (bei Neuinstallationen, Dimension max. DN 25). Dass also Tauchhülsen nicht mehr erlaubt sind. Tauchhülsen sind nur bei Altanlagen zulässig, wenn also alte Wärmezähler gegen neue ausgetauscht werden. Ein anderer Anbieter von Wärmezählern dementiert das alles und sagt: Es gilt eine Übergangsvorschrift bis Ende 2016. Es dürfen sehr wohl Wärmezähler mit Tauchhülse eingebaut werden, auch in Neubauten. Welche Aussage stimmt denn nun?
Die Rauchmelderpflichten für das Bundesland Hessen sind in der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt.
Nachstehend sind einige wichtige Informationen zu den betroffenen Räumen und Wohnungen die der gesetzlichen Rauchmelderpflicht in Hessen unterliegen, übersichtlich zusammengefasst.
Ab Ende 2013 muss die zur Warmwasserbereitung entfallende Wärmemenge mit Wärmezählern gemessen werden.
Die Wärmemenge rechnerisch zu ermitteln, ist dann nicht mehr erlaubt. In Deutschland betrifft diese Regelung etwa 1 Mio. Liegenschaften.
Die Rauchmelderpflicht für das Bundesland Baden-Württemberg wird in der Landesbauordnung (LBO-BW) geregelt.
Nachstehend sind einige wichtige Informationen zu den betroffenen Räumen und Wohnungen, die der Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg unterliegen, übersichtlich zusammengefasst.
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