01.05.2022 17:06

Rauchwarnmelderpflicht Hessen

Rauchmelderpflichten Hessen im Detail​
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht Hessen am 24. Juni 2005 und wurde im Jahr 2011 erweitert. Nachzulesen ist diese Regelung in der Hessischen Bauordnung (HBO) 2011, Auflage 12. Dezember 2012

§ 13 Brandschutz Punkt (5): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelderhaben.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

Die Rauchmelderpflichten in Hessen gelten für nachfolgende Wohnungen
Seit dem 24. Juni 2005 für alle Neubauten, und alle Umbauten.

Bis spätestens zum 31. Dezember 2014 gilt die Nachrüstpflicht für alle Bestandsbauten.

Wie viele Rauchwarnmelder in Hessen werden pro Wohnung benötigt?
In den Rauchmelderpflichtenfür Hessen muss in allen Schlafzimmern, jedem Kinderzimmer und in Fluren über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens je ein Rauchwarnmelder eingebaut sein.

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